Anforderungen für die Ausbildung zur/zum Fachfrau / Fachmann öV
Die Ausbildung zur Fachfrau / zum Fachmann öV richtet sich an Personen, die beruflich im öffentlichen Verkehr tätig sind und die ihre Kenntnisse im System öV vertiefen möchten.
Zur Berufsprüfung zugelassen werden Personen mit einem der folgenden Ausweise:
- eidg. Fähigkeitszeugnis oder
- Berufsabschluss als Bahnbetriebsdisponent, Bahnbetriebssekretär, Konduktor oder Betriebssekretär und Betriebsassistent Post sowie uniformierter Postbeamter oder
- eidg. anerkanntes Maturitätszeugnis
Alle neun Basismodule sowie das gewählte Vertiefungsmodul der Ausbildung zur/zum Fachfrau / Fachmann öV müssen bestanden sein. Zudem sind nach Abschluss der Grundausbildung mindestens drei Jahre Berufserfahrung – davon zwei Jahre in einem Anstellungsverhältnis im öffentlichen Verkehr – obligatorisch. Die geforderte Berufspraxis muss bei Ablauf der Anmeldefrist (ca. 4 Monate vor der Berufsprüfung) erfüllt sein.
Bildungslandschaft der Schweiz
Die Berufsprüfung zur Fachfrau / zum Fachmann öV schliesst die Lücke zwischen der Grundausbildung zum KV öV und der höheren Fachprüfung als dipl. Manager öV welche sich an Führungskräfte aus Unternehmen des öffentlichen Verkehrs richtet. Hier finden Sie Informationen zur Höheren Fachprüfung «dipl. Manager/in öffentlicher Verkehr» der Hochschule Luzern.

